Bitte beachten Sie : die regionalen Regelungen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Zusätzlich können einzelne Kommunen weitere Bestimmungen erlassen.
Wir sind in Laatzen bei Hannover ansässig und können nicht zu allen regionalen Verfügungen Auskunft geben.
Nachfolgend bilden wir die jeweiligen Verfügungen für das Land Niedersachsen und im Besonderen für die Region Hannover ab.
Das Gebiet der Region Hannover besteht aus folgenden Städten und Gemeinden:
Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf.
Bei unserer Corona-Sonderseite handelt es sich um eine Zusammenstellung von Informationen - nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft. Wir bitten um Verständnis, dass wir trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben übernehmen können. Die Inhalte dieser Informationsseite dienen der Übersicht und Einordnung der aktuellen Vorschriften. Die rechtsverbindlichen Verordnungen werden regelmäßig auf der Internetseite des Landes Niedersachsen veröffentlicht. Änderungen und Irrtümer unserer Texte sind grundsätzlich möglich.
Unser Bestattungsinstitut ist in Laatzen, bei Hannover ansässig. Wir bitten um Verständnis, das wir nur Auskünfte zu eventuellen regionalen Besonderheiten der REGION HANNOVER Auskunft geben können. Für alle weitere Regionen und Ortschaften kontaktieren Sie bitte die jeweiligen regionalen Verwaltungsstellen.
Da in den vergangenen Monaten alle Regeln für Beerdigungen an die Verfügungen für "religiöse Zusammenkünfte" angelehnt waren, gehen wir auch jetzt davon aus, dass dies weiter so festgelegt werden wird.
Punkt 7 des Beschlusses vom 19.01.2021
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte
anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen
zulässig:
Wir empfehlen all jenen, die in den kommenden Tagen eine Trauerfeier abhalten werden, sich auf weitgehende Beschränkungen der zulässigen Teilnehmerzahl einzustellen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es noch keine rechtsverbindliche Regelung dazu (folgt erfahrungsgemäß in den nächsten 3 Werktagen).
Bisher gilt für Beerdigungen und Trauerfeiern folgendes:
Kontaktdatenerhebung bei Trauerfeiern.
§5 der aktuellen Verordnung verpflichtet uns personenbezogene Daten der besuchenden oder teilnehmenden Personen zu erheben und bei begründeten Zweifeln auf Plausibilität zu überprüfen, zum Beispiel durch Vorlage eines Personalausweises. Es sind der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer der jeweiligen Person sowie das Erhebungsdatum und die Erhebungsuhrzeit zu dokumentieren.
Hierzu legen wir Listen aus und bieten auch eine vollkommen kontaktlose, digitale Selbstregistrierung via Smartphone an.
Haben Sie Fragen zu den Vorgaben in der Region Hannover ?
Tagesaktuelle Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne jederzeit telefonisch unter:
0511 - 544 57 50
Auch wir tun unser Bestes um die Eindämmungsmaßnahmen zu unterstützen.
Trotzdem sind wir rund um die Uhr telefonisch erreichbar und einsatzbereit. Selbst bei möglichen Verschärfungen der Lage, stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Seite.